können Sie die verschiedensten Varianten der üblichen
Lohn- und Gehaltsabrechnungen komfortabel realisieren, selbst Industrielohn mit Kostenrechnung, Baulohn mit
Vollautomatik und den Lohn des öffentlichen Dienstes.
nicht nur in tausenden Kanzleien von Steuerberatern und Steuerberaterinnen eingesetzt, sondern insgesamt über 6.000 zufriedene Anwender
(Handwerk, Handel, Industrie, Bauhaupt- und Baunebengewerke, Vereine, Wirtschaftsprüfer, Buchführungshelfer, Rechenzentren, ASP-Betreiber sowie Krankenhäuser, Kliniken, Ärzte und soziale Träger wie DRK, AWO usw. ) erstellen jeden Monat
insgesamt über
Standard- Eigenschaften von SBS Lohn plus®:
- Downloadcenter, ermöglicht die automatische Stammdaten-aktualisierung (Einrichten z.B. neuer Krankenkassen und deren Beitragssätze) sowie Programm-Updates via Internet
- automatische Archivierung aller Auswertungen im DokuCenter mit Anschlussmöglichkeit an einer DMS
- individuelle Menügestaltung je Anwender und/oder Firma, Checklisteneinbindung
- die Benutzer-/Passwort-Verwaltung schützt Ihre Daten vor unberechtigtem Zugriff
- automatische Pflege von steuerlichen und sv-relevanten Berechnungseckdaten
- übersichtliche, überwiegend zentrale und damit zeitsparende Stammdatenführung mit Änderungsprotokoll
(ca. 400 sofort benutzbare Lohnarten)
- Arbeitnehmer-individuelle Personalakte / individuelle Firmen- und Personalstamm-Felder, Zukunftserfassung/Historie
- Mehrfachbeschäftigung, Geld-/Zeitkonten, Pfändungs-, bAV und VBE-Automatik, Nettolohnhochrechnung
- Zeiterfassungs-Import, Schnellerfassung, Monatsrücksetzung
- Export der Fibu-Prima-Nota in unterschiedliche Fibu-Systeme, Kostenverteilung
- arbeitnehmer-unabhängige Schnell-Berechnungsprogramme (z.B. Steuern/SV, Pfändungen etc.)
- diverse Erfassungshilfen (z.B. Tätigkeitsschlüssel, SV-BGR, etc.)
- zahlreiche, z.T. individuell gestaltbare, aussagekräftige und übersichtliche
Auswertungen
- Ausdruck, Bildschirm-Anzeige- oder Datei-Ausgabe (MS-Office) fast aller SBS-Auswertungen
- die automatische Auswertung spart Zeit und macht den Abruf zu einem "Kinderspiel"
- ITSG-zertifizierte (= GKV-Zertifikat "Systemgeprüft") Stammdatenverwaltung, Beitragsberechnung und -abführung sowie
SV Voll-DEÜV, ELENA, AAG-Erstattung, Zahlstellenmeldung und Betriebsdatenmeldung, Einbindung dakotaag
- SBS-Besonderheit SBS steuer.net + ELSTER-Telemodul der Finanzverwaltungen für den Internet-Versand der
Lohnsteuer- Anmeldungen und der Lohnsteuerbescheinigungen
- auch als SQL-Datenbank-Version (ab MS SQL 2005)nutzbar
Auswertungen
- Abschlagslisten
- Arbeitgeber-Darlehens- und Pfändungsübersichten
- Arbeitnehmer-/Arbeitgeber-Überweisungen / -Schecks
- Arbeitszeit-Übersichten
- Automatische Auswertung (kumulierter Abruf mehrerer Auswertungen; individuelle Startzeit
- Bank-Clearing (DTAUS / DTAZV)
- Banklisten / Barauszahlungen
- Beitragsnachweise, AAG-Erstattungsanträge
- Beschäftigungsstatistiken(Fehlzeiten, Urlaub, Krankheit etc.)
- Finanzbuchungen (Prima-Nota, Datei-Ausgabe)
- GDPdU-Ausgabe
- Heimarbeiterlisten
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- Individuelle (Personal-)Statistiken / Listgenerator
- Mehrere Kostenstellen-/Kostenträgerauswertungen
- Lohn- und Gehaltsformulare (diverse Varianten)
- Lohnjournale
- Lohnkonten
- Lohnsteuer-Anmeldungen
- Lohnsteuerbescheinigungen, besondere LStB
- Mandanten-Benachrichtigungen
- Pool-/Freizeitstunden-Übersichten
- Serienbriefe
- Soll-/Iststunden-Abgleich
- Stunden-/Tage-Auswertungen
- Termin-Kalender
- Urlaubs-Übersichten / Urlaubs-Rückstellungen
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Öffentlicher Dienst
Das Zusatzmodul Öffentlicher Dienst ermöglicht Ihnen die automatische Lohn- und
Gehaltsabrechnung für den Bereich des Öffentlichen Dienstes. Erst-Anwender erhalten die
zum Zeitpunkt des Erwerbs aktuelle Tabellen folgender Tarife:
Bundesbesoldungsordnungen A und B
TVÖD VKA West/Ost
TVÖD Bund
TV-L
*VKA = Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
weitere Tabellen (15 Leistungs- bzw. Alters- und max. 20 Vergütungsstufen) möglich
Sie haben die Möglichkeit, die Tarifbereiche manuell zu verändern oder zu ergänzen; hierbei stehen Ihnen max. 99 Tarifbereiche zur Verfügung. Pro Tarifbereich können Sie bis zu 999 Vergütungstabellen (Tabellenwechsel bei Tarifänderung) speichern, die Sie ebenfalls manuell beeinflussen können.
Folgende Lohnarten werden automatisch ermittelt:
Grundvergütung
Für das Entgelt bzw. die Grundvergütung stehen Ihnen innerhalb der Vergütungstabellen bis zu 15 Leistungs- bzw. Alters- und max. 20 Vergütungsstufen zur Verfügung. Die Leistungs- bzw. Altersstufenerhöhung kann - bei einem festen zeitlichen Rhythmus - automatisiert werden.
Entgelt (TVÖD / TVL)
Besitzstand Kinderzulage (TVÖD / TVL)
Jahressonderzahlung
Stundenlohn und Überstundenvergütung
bis zu 5 weitere individuelle Lohnarten
(z.B. freiwillige Zulagen etc.)
Neben der automatischen Erfassung und Betragsermittlung können Sie die o.g. Lohnarten
auch manuell mit Zugriffsmöglichkeit auf die arbeitnehmerindividuellen Tabellensätze
erfassen. Die Entgelte von Teilzeit-Beschäftigten lassen sich automatisch ermitteln. Bei
Tarifänderungen können Sie die Tariftabellen (oder einzelne Tabellenbereiche) prozentual
erhöhen.
Die Umlage/n für die zusätzliche Altersversorgung im Öffentlichen Dienst (umlagefinanziert und kapitalgedeckt) wird/werden vollautomatisch berechnet. Die Umlage-Berechnungsgrundlagen werden in einem ZVK-Stamm zentral verwaltet; der Zugriff auf die Grundlagen erfolgt arbeitnehmerindividuell!
Des Weiteren können Sie die Jahresmeldungen für die ZVE, VBL und AKA
per Datenträger-Austausch weiterleiten (DATÜV-ZVE).
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DEÜV-Meldungen / DFÜ
Die im Grundpaket enthaltende SV-Voll-DEÜV (DatenErfassungs- und ÜbermittlungsVerordnung)
ermöglicht Ihnen u.a. die Datei-Ausgabe sämtlicher SV-Meldungen. In Verbindung mit dakotaag
entfällt das aufwendige Ausfüllen der SV-Meldevordrucke in sv-net.
Folgende Auswertungen sind möglich:
Datei-Ausgabe Anmeldungen
- bei Beschäftigungs-Aufnahme/-Ende und Änderungen im Versicherungsverhältnis (z.B. Beitragsgruppenwechsel)
- bei Systemwechsel des Abrechnungssystems
- bei Vorliegen eines entsprechenden Meldetatbestandes (z.B. eines kompletten Kalendermonats von Krankengeldbezug)
- Bescheinigung der zur gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtigen Bruttoentgelte zum 31.12.
- Meldungen über Einmalbezüge in beitragsfreien Zeiten, z.B. während des Erziehungsgeldbezuges
- Meldungen über Entgelt, das bei einem Störfall ausbezahlt wird (Arbeitszeit-Flexibilisierung)
- gesonderte Meldung im Rahmen des Rentenantragsverfahrens
Datei-Ausgabe Stornierungen der o.g. Meldungen
- bei rückwirkender Korrektur / Aufhebung eines Meldetatbestandes
Datei-Ausgabe / Druck Meldungen geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer
- An- und Abmeldungen geringfügig entlohnter und kurzfristig beschäftigter Arbeitnehmer
Druck Monatsprüfprotokoll
- Auflistung evtl. Fehler und Hinweise, aufgrund derer die Ausgabe von bestimmten SV-Meldungen unterdrückt wird
Druck Monatsmeldeliste / Bildschirm-Anzeige Monatsmeldungen
- Aufstellung oder Bildschirm-Anzeige aller Monatsmeldetatbestände (An-, Ab-, Unterbrechungsmeldungen etc.) als Prüfliste / -anzeige
Druck Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbescheinigungen
- Melde-Bestätigungen für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf Blankopapier
Druck im amtlichen Format
- Ausdruck aller Meldungen auf DIN-A4-Blankopapier im amtlichen Format
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Bescheinigungswesen
Das Zusatzmodul Bescheinigungswesen ermöglicht Ihnen den Ausdruck diverser
Bescheinigungen, mit denen Arbeitgeber in zunehmendem Maße von den unterschiedlichsten
Behörden, Ämtern oder sonstigen Institutionen (z.B. Gerichte, Arbeitsämter, Krankenkassen
etc.) belastet werden.
Das aufwändige manuelle Ausfüllen der amtlichen Vordrucke, Formulare etc. entfällt.
Folgende Bescheinigungen können Sie z.Zt. nutzen:
- Zwischenbescheinigung (bei Kündigung)
§41b Abs.2 Einkommensteuergesetz, §6 Abs.2 Bundesurlaubsgesetz
- Arbeitsbescheinigung
§312 Sozialgesetzbuch III
- Nebenverdienstbescheinigung
§313 Sozialgesetzbuch III (SGB)
- Ausbildungsbescheinigung
§93 Abgabenordnung, §68 Einkommensteuergesetz
- Kinderzuschlag/Familienkasse
§6a Bundeskindergeldgesetz
- Insolvenzgeld
§§183 ff. Sozialgesetzbuch III
- Krankengeld, Verletztengeld und Übergangsgeld
§284 Abs.1 S.1 Nr.4 Sozialgesetzbuch V, §98 Sozialgesetzbuch X
- Kinder-Krankengeld
§45 Sozialgesetzbuch V
- Mutterschaftsgeld
§§200-200c Reichsversicherungsordnung, §284 Sozialgesetzbuch V,
§17 Abs.11 Nr.3 Sozialgesetzbuch IV, §98 Sozialgesetzbuch X
- Elterngeldbescheinigung
§ 9 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Erziehungsgeld
§12 Abs.2 Bundeserziehungsgeldgesetz
- Wohngeld
§25 Abs.2 Wohngeldgesetz
- Sozialhilfe
§116 Bundessozialhilfegesetz
- Unterhaltsvorschuss
§6 Abs.1 Unterhaltsvorschussgesetz, §1605 Bürgerliches Gesetzbuch
- Schwerbehinderten-Abgabe (in Verbindung mit Rehadat-Elan)
§80 Abs.2 Sozialgesetzbuch IX
- Verdiensterhebungen
§12 Gesetz über die Lohnstatistik, §15 Bundesstatistikgesetz
- AG-Bescheinigungen ALG II
2. Sozialgesetzbuch (SGB)
- Arbeitsbescheinigung nach § 57 SGB II
Die Bescheinigungen entsprechen den Druckvorgaben der Arbeitsgemeinschaft für
wirtschaftliche Verwaltung e.V. Eschborn. Sie sind z.T. (sofern erforderlich) amtlich
zugelassen und werden von den o.g. Einrichtungen grds. akzeptiert und entgegengenommen.
Bei der Neuanlage einer Bescheinigung werden die erforderlichen Stammdaten, sofern vorhanden, und die Abrechnungsdaten automatisch eingesteuert.
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Altersteilzeit + Arbeitszeit-Flexibilisierung
Das Zusatzmodul "Altersteilzeit / AZ-Flexi" wickelt die Grundsätze des
Altersteilzeitgesetzes (AtG) vollautomatisch sowohl nach dem bis zum 30.06.04 als auch
nach dem seit 1.07.04 gültigen Recht ab. Folgende altersteilzeit-spezifischen Beträge
werden - auch bei Abwicklung der Altersteilzeit im Blockmodell - vollautomatisch ermittelt:
- Aufstockungsbetrag
- evtl. zusätzlicher Aufstockungsbetrag (nur nach dem bis zum 30.06.04 gültigen Recht)
- Mindest-Nettoentgelt (nur nach dem bis zum 30.06.04 gültigen Recht)
- RV-Unterschiedsbetrag (Recht bis 30.06.04) / Zusätzliche beitragspflichtige Einnahme (Recht bis 1.07.04)
Die gesetzlichen Eck-Prozentsätze dieser Beträge können individuellen Regelungen angepasst
werden. Alle sv-rechtlichen Besonderheiten bzgl. laufender und einmaliger Bezüge werden
beachtet. Evtl. weiter gewährte Bezüge, die wegen Altersteilzeit nicht gekürzt ausbezahlt
werden, werden bei der Ermittlung der o.g. Beträge korrekt berücksichtigt. Das Modul
ermöglicht zudem folgende Auswertungen:
- Antrag "Vorabentscheidung" nach §12 Abs.1 AtG
- Antrag "Zuständigkeit" nach §12 Abs.1 AtG
- Antrag auf "Erstattung von Leistungen" nach §4 AtG
- Abrechnungsliste zum Antrag auf Erstattung von Leistungen nach §4 AtG
- Antrag bei "Wiederbesetzung mit einem arbeitslos gemeldeten AN" nach §4 ATG
- Antrag bei "Wiederbesetzung mit einem Ausgebildeten" nach §4 ATG
- Antrag bei "Beschäftigung eines Auszubildenden" nach §4 ATG
- Antrag auf Gewährung der AtG-Leistungen im Krankheitsfall nach §10 Abs.2 AtG inkl. Abtretungserklärung
Das Zusatzmodul "Altersteilzeit /
AZ-Flexi" entspricht dem Gesetz zur
sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen. Mit diesem Gesetz wurden
erstmalig gesetzliche Regelungen für den Versicherungsschutz flexibler Arbeitszeiten in
der Sozialversicherung geschaffen. Der Modul deckt folgende Bereiche ab:
- diverse Formen der Wertguthaben-Kontenführung: Zeitkonto, Geldkonto, Kombi-Konten
- Summenfelder- oder Options-Modell
- SV-Luft oder beitragspflichtiges Wertguthaben
- Störfall (besonderes Beitrags- und Melderecht)
- Freistellungsphase
- Wertguthaben für Altersversorgung
- Wertguthaben von Dritten
- sv-freies Wertguthaben
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Leistungsstatistik
Mit diesem Programm kann ein Dienstleister Tätigkeiten, die zu einer Lohnabrechnung
notwendig sind, zentral verwalten und ausgeben. Dies können einerseits die Leistungen
für seinen Mandanten wie auch die internen Aufwände der Mitarbeiter sein.
Folgende Funktionen sind verfügbar:
- automatisch ermittelte Tätigkeiten einsteuern
- automatisch ermittelte Tätigkeiten bearbeiten und/oder löschen
- individuelle Tätigkeiten erfassen, ändern, löschen
- Import/Export von Tätigkeiten
Bestimmte zur Lohnabrechnung notwendige Tätigkeiten können bereits automatisch vom
Programm ermittelt werden. Die Verwaltung erfolgt über das Programm "Bewertungskatalog".
Dort können die Bezeichnung und die Bewertung einer Tätigkeit angepasst und
evtl. gesonderte Einsteuerungsoptionen hinterlegt werden. Es besteht auch die Möglichkeit,
ausgewählte Tätigkeiten, die nicht bewertet werden sollen, entsprechend zu kennzeichnen.
Automatisch ermittelt werden:
- Firmen-Neueinrichtungen
- Arbeitnehmer-Ein-/Austritte
- Abrechnungen (Grundpreis)
- Aufschlag je ZVK-Abrechnungen, Kug/S-Kug
- Vormonatskorrekturen
- Pfändungen
- je SV-An-, Ab-, Jahresmeldungen
- AAG-Anträge
Sollen zusätzlich zu diesen aufgeführten Tätigkeiten Positionen bewertet werden, können
diese ebenfalls über das Programm "Bewertungskatalog" in einem individuellen Katalog
angelegt und verwaltet werden. Bei diesen individuellen Katalog-Positionen ist es möglich,
noch zusätzlich eine Standardanzahl zu hinterlegen, damit bestimmte Tätigkeiten
automatisch mit dieser Anzahl eingesteuert werden.
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Kurzarbeitergeld
Das Zusatzmodul Kurzarbeitergeld ermöglicht Ihnen die automatische Ab-
rechnung und Abwicklung von Kurzarbeit
(inklusive Konjunkturpaket II).
Dieses Modul ersetzt die umständliche Arbeit mit der Kug-Leistungstabelle
und das aufwendige Ausfüllen der Kug-Abrechnungslisten für die Agentur für Arbeit bzw. die Krankenkassen.
Folgende Bereiche können Sie abrechnen:
- Kug für normale Ausfallstunden (+ Kug für Ausfallstunden krank - Arbeitsagentur)
- Kug für Ausfallstunden krank - Krankenkasse Krankengeld in Höhe des Kug von der Krankenkasse für Ausfallstunden, während derer der Arbeitnehmer krank ist, sofern die Arbeitsunfähigkeit vor dem Kug-Zeitraum eingetreten ist.
- allg. Bruttozuschüsse des Arbeitgebers zum Kug (inkl. Sonderregelung Tarifvertrag IG-Metall)
Die rechtlichen Besonderheiten bei der SV-Beitragsberechnung (pflichtversicherter, sowie
freiwillig und privat kranken- und pflegeversicherter Arbeitnehmer) werden automatisch
beachtet.
Die Abrechnungslisten für ...
- die Agentur für Arbeit incl. Kug für normale Ausfallstunden und Kug für Ausfallstunden krank - Arbeitsagentur, sowie
- die Krankenkasse incl. Kug für Ausfallstunden krank - Krankenkasse
... werden - inhaltlich dem amtlichen Vordruck entsprechend - auf Blankopapier
gedruckt und in dieser Form von den Arbeitsämtern anerkannt und entgegengenommen.
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Behindertenlohn
Das Modul Behindertenlohn ermöglicht Ihnen die Abrechnung ...
- Behinderter, die in nach dem SchwbG anerkannten Werkstätten für behinderte
Menschen (WfbM) oder in nach dem BliwaG anerkannten Blindenwerkstätten oder
für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind, und
- behinderter Menschen (bM), die in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen in gewisser Regelmäßigkeit eine Leistung erbringen, die 1/5 der Leistung eines voll erwerbsfähigen Beschäftigten in gleichartiger Beschäftigung entspricht
(hierzu zählen auch Dienstleistungen für den Träger der Einrichtung),
unter Berücksichtigung der Besonderheiten ...
- bei der Beitragsberechnung/-verteilung aus laufenden/einmaligen Bezügen,
- und bei der Beitragserstattung
zu den verschiedenen Sozialversicherungszweigen.
Beitragspflichtig ist in der Kranken- und Pflegeversicherung das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt, mindestens jedoch ein Betrag in Höhe von 20,00% der monatlichen Bezugsgröße West (für alle Bundesländer).
Die Beiträge trägt der Träger der Einrichtung alleine, wenn das tatsächliche Arbeitsentgelt den Mindestbetrag nicht übersteigt.
Die Beiträge für behinderte Menschen (1.), die der Träger der Einrichtung trägt, werden diesem von den für die Behinderten zuständigen Leistungsträgern (= Kostenträger) erstattet.
Besonderheit PV-Beitragszuschlag
Grds. tragen alle Arbeitnehmer den PV-Beitragszuschlag selbst. Eine Ausnahme-Regelung sieht jedoch vor, dass der Arbeitgeber den PV-Beitragszuschlag übernimmt, wenn der PV-Beitragszuschlag mangels tatsächlicher Entgeltzahlung grds. nicht berechnet werden kann.
Beitragspflichtig ist in der Rentenversicherung das Arbeitsentgelt, mindestens 80,00% der Bezugsgröße West/Ost.
Die Beiträge aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt trägt der Träger der Einrichtung alleine, wenn das tatsächliche Arbeitsentgelt den KV-/PV-Mindestbetrag (s.o.) nicht übersteigt. Der Behinderte und der Träger der Einrichtung tragen die Beiträge je zur Hälfte, wenn das tatsächliche Arbeitsentgelt den KV-/PV-Mindestbetrag (s.o.) übersteigt. Die Beiträge aus dem Differenzbetrag zwischen dem RV-Mindestbetrag und dem tatsächlichen Arbeitsentgelt (Fiktiv-Entgelt), sofern dieses den KV-/PV-Mindestbetrag übersteigt, trägt der Träger der Einrichtung alleine.
Erhält ein behinderter Arbeitnehmer kein Arbeitsentgelt, werden die RV-Beiträge in voller Höhe vom Kostenträger erstattet. Bezieht ein behinderter Arbeitnehmer ein Arbeitsentgelt bis zu 20,00% der Bezugsgröße West/Ost, werden die RV-Beiträge aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt vom Kostenträger erstattet. Die RV-Beiträge aus der Differenz zwischen 80,00% der Bezugsgröße West/Ost und dem tatsächlichen Arbeitsentgelt werden vom Bund erstattet. Bis zum Abrechnungszeitraum 12/2010 können Sie alternativ eine besondere RV-Erstattungsvariante wählen. Beachten Sie hierzu die Informationen zum Personalstamm-Feld SV-Besonderheiten in diesem Kapitel.
Arbeitslosenversicherung nur sofern Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung besteht.
Die SV-Beiträge werden dem Träger der Einrichtung von Kostenträgern (z.B. Landessozialamt) und vom Bund beauftragten Ämtern erstattet. Folgende spezielle Auswertungen stehen Ihnen zur Verfügung:
- Erstattung der Kranken-, Renten-, (ggf. Arbeitslosen-) und Pflegeversicherungsbeiträge für den Träger der Kosten (z.B. Landessozialamt) in Listform.
Die besondere Kostenträger-Erstattung für AAG-Aufwendungen wird durch Multiplikation des zu erstattenden KV-Beitrags mit dem Prozentsatz aus dem Firmenstamm-Feld berechnet und in der separaten Spalte KV-AAG ausgewiesen.
Die Auswertung kann als Monats-, Quartals- oder Jahresauswertung abgerufen werden.
- Erstattung der Kranken-, Renten-, (ggf. Arbeitslosen-) und Pflegeversicherungsbeiträge für den Träger der Kosten (z.B. Landessozialamt) in Rechnungsform.
Die Auswertung kann monatlich pro Arbeitnehmer abgerufen werden.
- Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge für den Bund in Listform.
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Externe Erfassung
Das Sondermodul Schnellerfassung ist ein vom Haupt-Programm unabhängiges, externes
Berichtsdaten-Erfassungsprogramm, das vom Anwender ...
- in beliebig vielen Filialen (mittlere bis größere Firmen) oder
- bei beliebig vielen Mandanten (steuerberatende Berufe)
... eingesetzt werden kann.
Es eignet sich jedoch auch für den hausinternen Einsatz, wenn die bedienenden/erfassenden
Mitarbeiter/innen keine Einsicht in die übrigen Stamm- und Abrechnungsdaten haben sollen.
Vorteile
- Berichtsdaten können schnell und unkompliziert, zeitlich unabhängig vom tatsächlichen Abrechnungsmonat der Firma (z.B. auch im Voraus) erfasst werden.
- Die Erfassung der Berichtsdaten/Lohnarten und der Personaldaten erfolgt vor Ort (bessere Kontrollmöglichkeit). Die Daten werden dann zum gegebenen Zeitpunkt in das Haupt-Programm transferiert.
- Berichtsdaten lassen sich tageweise oder kumuliert und für Vormonate erfassen.
- Innerhalb der Schnellerfassung müssen lediglich die variablen Faktoren (z.B. nur die Stunden der Lohnart Stundenlohn) erfasst werden; die fixen Faktoren (hier: Stundenlohn) werden beim Datentransfer in das Haupt-Programm automatisch versorgt (z.B. der Stundenlohn vom Lohnfaktor 1 des Personalstamms), entsprechend der Lohnarten-Steuerungen.
- Es ist nur ein Bruchteil der Speicherkapazität des Haupt-Programms erforderlich.
- Die erfassten Daten werden auf Diskette oder in ein Festplatten-/Netzwerk-Verzeichnis ausgegeben und per Post oder eMail an die Haupt-Firma weitergeleitet.
Die Schnellerfassung der Berichtsdaten/Lohnarten kann unter Prüfung der Firmennummer(n), der Personalnummern, der Lohnarten und der Kostenstellen/Kostenträger erfolgen. Hierzu müssen Sie die entsprechenden Dateien aus dem Haupt-Programm exportieren. Für die externe Schnell-Erfassung von Personaldaten muss ein Export der Stammdaten aus dem Haupt-Programm erfolgen.
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SBS-Service-Tools
Der Aufruf von
System-Programmen ist grundsätzlich nur in besonderen Situationen
erforderlich.
Folgende System-Programme stehen zur Verfügung:
- Arbeitnehmer-Lizenz
- Banken prüfen
- Krankenkassen-Besonderheiten
- Krankenkassen prüfen
- Krankenkassen verschieben
- Lohnarten prüfen
- Personalnummern
- Personalnummern auslagern
- Personalnummern verschieben
- Personalnummern löschen
- Berichtsdaten-Besonderheiten
- Monatsrücksetzung
- Monats-Berichtsdaten löschen
- Korrektur gesetzlicher Abzüge
- Datei-Konsolidierung
- Datei/Tabellen-Erweiterung
- Prüfungen/Umstellungen
- Datensicherung / -rücksicherung
net -Programme aktualisieren Stammdaten der Krankenkassen, Finanzämter, Gemeindeschlüsseln
und Banken. Grundlage sind Dateien, die mittels DownloadCenter bereitgestellt wurden.
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Lohnportal
(MS® Oficce 2000, MS® SQL Server (ab 7.0), Oracle (ab 8i))
Das Zusatzmodul Lohnportal ermöglicht Ihnen den Import oder Export von Daten, die Ihre Lohn-und Gehaltsabrechnung betreffen.
Folgende Schnittstellen stehen Ihnen zur Verfügung:
- Lohnportal
Export bzw. Import von Daten in frei konfigurierbaren Strukturen zur Weiterverarbeitung in anderen Software-Systemen bzw. im SBS Lohn plus®
- Datenbank-Export
Export von Daten für verschiedene Datenbanken
- GDPdU-Ausgabe (ohne Zusatzmodul Lohn-Portal)
Ausgabe steuerrelevanter Daten gemäß der Abgabenordnung
- ASCII-Schnittstellen
Import und Export von Daten im ASCII-Zeichensatzformat
- Fremdsoftware
Import diverser Stammdaten aus fremder Lohn-Software (z.Zt. DATEV, COMET und SOFT-RESEARCH)
Eine Schnittstellen-Beschreibungen finden Sie unter Hilfe im Programm
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Personalmanagement
Personal-Informationen
Der Personalstamm bietet Ihnen folgende Funktionen, arbeitnehmerindividuelle
Informationen, die nichts direkt mit dem SBS Lohn plus® zu tun haben, zu verwalten:
1. Arbeitnehmer-Dokumente
2. Foto / Informationen
3. Individuelle Felder
Personalkosten
Die Personalkosten-Hochrechnung ermöglicht die Ermittlung der voraussichtlichen
Arbeitgeber-Kosten für ein oder mehrere Jahre. Die Hochrechnung basiert auf einem
Ausgangsmonat und Ihren individuellen Vorgaben zur Personal-, Gehalts- und
Kostenentwicklung in den PK-Basisdaten.
Die PK-Hochrechnung ermittelt die zu erwartenden Arbeitgeber-Kosten für die betriebliche
Planung. Die Berechnung der gesetzlichen Abzüge erfolgt nach dem Schema der Lohn-Auskunft
(Menü Berechnungen).
Arbeitnehmerindividuelle Steuerungen in der Sozialversicherung und besondere
Berechnungskonstellationen werden nicht beachtet.
Bewerbermanagement
Das Bewerbermanagement ermöglicht - unabhängig von der eigentlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung - die Verwaltung offener Stellen und Bewerber.
Bei Bedarf können Sie die Firmen in verschiedene Abteilungen splitten und diese in der Stellenverwaltung zuordnen.
Offene Stellen speichern Sie in der Stellenverwaltung und hinterlegen alle wichtigen Informationen zur Stelle. Aufgrund der gespeicherten Bewerber-Daten ist in der Stellenverwaltung automatisch die Bewerber-Resonanz ersichtlich und informiert über evtl. Absagen und Einstellungen.
In der Bewerberverwaltung speichern Sie die Bewerber zur jeweiligen Stelle. Neben den persönlichen Daten des Bewerbers können Sie den Verlauf dokumentieren, sowie ein Foto und Dokumente verwalten.
Als Auswertungen stehen Ihnen das Bewerber-Stammblatt, sowie eine Bewerber-Übersicht zur Verfügung.
Als Erweiterung im Personalmanagment bieten wir Ihnen
SBS iPersonal an !
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Baulohn
Die konsequente Ergänzung des SBS Lohn plus® ist die Erweiterung durch den Modul Baulohn.
Neben den Vorzügen des SBS Lohnes kommen hier noch weitere hinzu:
Standard:
- Voll- oder Teilautomatik Urlaub im Bauhauptgewerbe und bei den Malern
- Abrechnung Gerüstbau, Dachdecker und Garten-,Landschafts- und Sportplatzbau, Steinmetze
- Verwaltung aller Sozialkassen (Zusatzversorgung); je Firma bis zu 3 verschiedene
- Führen von Arbeitszeitkonten ( Ausgleichs- oder Zeitkonten)
- Tarifliche Urlaubsberechnung, MWG, ZWG, Überbrückungsgeld, S-KUG, 13. MEK und VWL-AG-Anteil möglich (größtenteils automatisierbar)
- fertige Listen für die Abrechnung bei der Agentur für Arbeit, der KK und der ZVK
- Verrechnung bei Spitzenausgleich
- Arbeitnehmerbezogenes Meldeverfahren mit ZVK - Dateiaustausch /(SOKA-BAU) (Berlin, Wiesbaden) und gemeinnützige Urlaubskasse der Maler
- ca. 200 vordefinierte Lohnarten (spezialisiert in den verschiedenen Branchen)
zu den anderen Modulen