Home News Software Rechnungswesen Lohnabrechnung Warenwirtschaft Sonstige Consulting Formulare Shop Hotline Schulung Wir über uns Kontakt
laufende Lohnabrechnung:
LohnDialog Abrechnungs GmbH















Software für die Lohnabrechnung: SBS Lohn plus®

Mit dem Lohnprogramm SBS Lohn plus® können Sie die verschiedensten Varianten der üblichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen komfortabel realisieren, selbst Industrielohn mit Kostenrechnung, Baulohn mit Vollautomatik und den Lohn des öffentlichen Dienstes.
Deshalb wird SBS Lohn plus® nicht nur in tausenden Kanzleien von Steuerberatern und Steuerberaterinnen eingesetzt, sondern insgesamt über 6.000 zufriedene Anwender (Handwerk, Handel, Industrie, Bauhaupt- und Baunebengewerke, Vereine, Wirtschaftsprüfer, Buchführungshelfer, Rechenzentren, ASP-Betreiber sowie Krankenhäuser, Kliniken, Ärzte und soziale Träger wie DRK, AWO usw. ) erstellen jeden Monat insgesamt über
3 Millionen Personalabrechnungen mit diesem System!

Standard- Eigenschaften von SBS Lohn plus®:
  • Downloadcenter, ermöglicht die automatische Stammdaten-aktualisierung (Einrichten z.B. neuer Krankenkassen und deren Beitragssätze) sowie Programm-Updates via Internet
  • individuelle automatische Archivierung aller Auswertungen im DokuCenter mit Anschluß an einer DMS
  • individuelle Menügestaltung je Anwender und/oder Firma, Checklisteneinbindung
  • die Benutzer-/Passwort-Verwaltung schützt Ihre Daten vor unberechtigtem Zugriff
  • automatische Pflege von steuerlichen und sv-relevanten Berechnungseckdaten
  • übersichtliche, überwiegend zentrale und damit zeitsparende Stammdatenführung mit Änderungsprotokoll (ca. 400 sofort benutzbare Lohnarten)
  • Arbeitnehmer-individuelle Personalakte / individuelle Firmen- und Personalstamm-Felder, Zukunftserfassung/Historie
  • Mehrfachbeschäftigung, Geld-/Zeitkonten, Pfändungs- und bAV-Automatik, Nettolohnhochrechnung
  • Zeiterfassungs-Import, Schnellerfassung, Monatsrücksetzung
  • Export der Fibu-Prima-Nota in unterschiedliche Fibu-Systeme, Kostenverteilung
  • arbeitnehmer-unabhängige Schnell-Berechnungsprogramme (z.B. Steuern/SV, Pfändungen etc.)
  • diverse Erfassungshilfen (z.B. Tätigkeitsschlüssel, SV-BGR, etc.)
  • zahlreiche, z.T. individuell gestaltbare, aussagekräftige und übersichtliche Auswertungen
  • Ausdruck, Bildschirm-Anzeige- oder Datei-Ausgabe (MS-Office) fast aller SBS-Auswertungen
  • die automatische Auswertung spart Zeit und macht den Abruf zu einem "Kinderspiel"
  • ITSG-zertifizierte (= GKV-Zertifikat "Systemgeprüft") Stammdatenverwaltung, Beitragsberechnung und -abführung sowie SV Voll-DEÜV, Einbindung dakotaag
  • SBS-Besonderheit SBS steuer.net + ELSTER-Telemodul der Finanzverwaltungen für den Internet-Versand der Lohnsteuer- Anmeldungen und der Lohnsteuerbescheinigungen
  • auch als SQL-Datenbank-Version (ab MS SQL 2000)nutzbar

Auswertungen


  • Abschlagslisten
  • Arbeitgeber-Darlehens- und Pfändungsübersichten
  • Arbeitnehmer-/Arbeitgeber-Überweisungen / -Schecks
  • Arbeitszeit-Übersichten
  • Automatische Auswertung (kumulierter Abruf mehrerer Auswertungen; individuelle Startzeit
  • Bank-Clearing (DTAUS / DTAZV)
  • Banklisten / Barauszahlungen
  • Beitragsnachweise, AAG-Erstattungsanträge
  • Beschäftigungsstatistiken(Fehlzeiten, Urlaub, Krankheit etc.)
  • Finanzbuchungen (Prima-Nota, Datei-Ausgabe)
  • GDPdU-Ausgabe
  • Heimarbeiterlisten
  • Individuelle (Personal-)Statistiken / Listgenerator
  • Mehrere Kostenstellen-/Kostenträgerauswertungen
  • Lohn- und Gehaltsformulare (diverse Varianten)
  • Lohnjournale
  • Lohnkonten
  • Lohnsteuer-Anmeldungen
  • Lohnsteuerbescheinigungen, besondere LStB
  • Mandanten-Benachrichtigungen
  • Pool-/Freizeitstunden-Übersichten
  • Serienbriefe
  • Soll-/Iststunden-Abgleich
  • Stunden-/Tage-Auswertungen
  • Termin-Kalender
  • Urlaubs-Übersichten / Urlaubs-Rückstellungen
nach oben

Öffentlicher Dienst


Das Zusatzmodul Öffentlicher Dienst ermöglicht Ihnen die automatische Lohn- und Gehaltsabrechnung für den Bereich des Öffentlichen Dienstes. Erst-Anwender erhalten die zum Zeitpunkt des Erwerbs aktuelle Tabellen folgender Tarife:
  • Bundesbesoldungsordnungen A und B
  • TVÖD VKA West/Ost
  • TVÖD Bund
  • TV-L

  • *VKA = Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
    weitere Tabellen (15 Leistungs- bzw. Alters- und max. 20 Vergütungsstufen) möglich
    Sie haben die Möglichkeit, die Tarifbereiche manuell zu verändern oder zu ergänzen; hierbei stehen Ihnen max. 99 Tarifbereiche zur Verfügung. Pro Tarifbereich können Sie bis zu 999 Vergütungstabellen (Tabellenwechsel bei Tarifänderung) speichern, die Sie ebenfalls manuell beeinflussen können. Folgende Lohnarten werden automatisch ermittelt:

    Grundvergütung

    Für das Entgelt bzw. die Grundvergütung stehen Ihnen innerhalb der Vergütungstabellen bis zu 15 Leistungs- bzw. Alters- und max. 20 Vergütungsstufen zur Verfügung. Die Leistungs- bzw. Altersstufenerhöhung kann - bei einem festen zeitlichen Rhythmus - automatisiert werden.

    Entgelt (TVÖD / TVL)

    Besitzstand Kinderzulage (TVÖD / TVL)

    Jahressonderzahlung

    Stundenlohn und Überstundenvergütung

    bis zu 5 weitere individuelle Lohnarten

    (z.B. freiwillige Zulagen etc.)

    Neben der automatischen Erfassung und Betragsermittlung können Sie die o.g. Lohnarten auch manuell mit Zugriffsmöglichkeit auf die arbeitnehmerindividuellen Tabellensätze erfassen. Die Entgelte von Teilzeit-Beschäftigten lassen sich automatisch ermitteln. Bei Tarifänderungen können Sie die Tariftabellen (oder einzelne Tabellenbereiche) prozentual erhöhen.

    Die Umlage/n für die zusätzliche Altersversorgung im Öffentlichen Dienst (umlagefinanziert und kapitalgedeckt) wird/werden vollautomatisch berechnet. Die Umlage-Berechnungsgrundlagen werden in einem ZVK-Stamm zentral verwaltet; der Zugriff auf die Grundlagen erfolgt arbeitnehmerindividuell!

    Des Weiteren können Sie die Jahresmeldungen für die ZVE, VBL und AKA per Datenträger-Austausch weiterleiten (DATÜV-ZVE).
    nach oben

    DEÜV-Meldungen / DFÜ


    Die im Grundpaket enthaltende SV-Voll-DEÜV (DatenErfassungs- und ÜbermittlungsVerordnung) ermöglicht Ihnen u.a. die Datei-Ausgabe sämtlicher SV-Meldungen. In Verbindung mit dakotaag entfällt das aufwendige Ausfüllen der SV-Meldevordrucke in sv-net.
    Folgende Auswertungen sind möglich:

    Datei-Ausgabe Anmeldungen
    • bei Beschäftigungs-Aufnahme/-Ende und Änderungen im Versicherungsverhältnis (z.B. Beitragsgruppenwechsel)
    • bei Systemwechsel des Abrechnungssystems
    • bei Vorliegen eines entsprechenden Meldetatbestandes (z.B. eines kompletten Kalendermonats von Krankengeldbezug)
    • Bescheinigung der zur gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtigen Bruttoentgelte zum 31.12.
    • Meldungen über Einmalbezüge in beitragsfreien Zeiten, z.B. während des Erziehungsgeldbezuges
    • Meldungen über Entgelt, das bei einem Störfall ausbezahlt wird (Arbeitszeit-Flexibilisierung)
    • gesonderte Meldung im Rahmen des Rentenantragsverfahrens
    Datei-Ausgabe Stornierungen der o.g. Meldungen
    • bei rückwirkender Korrektur / Aufhebung eines Meldetatbestandes
    Datei-Ausgabe / Druck Meldungen geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer
    • An- und Abmeldungen geringfügig entlohnter und kurzfristig beschäftigter Arbeitnehmer
    Druck Monatsprüfprotokoll
    • Auflistung evtl. Fehler und Hinweise, aufgrund derer die Ausgabe von bestimmten SV-Meldungen unterdrückt wird
    Druck Monatsmeldeliste / Bildschirm-Anzeige Monatsmeldungen
    • Aufstellung oder Bildschirm-Anzeige aller Monatsmeldetatbestände (An-, Ab-, Unterbrechungsmeldungen etc.) als Prüfliste / -anzeige
    Druck Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbescheinigungen
    • Melde-Bestätigungen für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf Blankopapier
    Druck im amtlichen Format
    • Ausdruck aller Meldungen auf DIN-A4-Blankopapier im amtlichen Format
    nach oben

    Bescheinigungswesen


    Das Zusatzmodul Bescheinigungswesen ermöglicht Ihnen den Ausdruck diverser Bescheinigungen, mit denen Arbeitgeber in zunehmendem Maße von den unterschiedlichsten Behörden, Ämtern oder sonstigen Institutionen (z.B. Gerichte, Arbeitsämter, Krankenkassen etc.) belastet werden.
    Das aufwändige manuelle Ausfüllen der amtlichen Vordrucke, Formulare etc. entfällt. Folgende Bescheinigungen können Sie z.Zt. nutzen:
    • Zwischenbescheinigung (bei Kündigung)
      §41b Abs.2 Einkommensteuergesetz, §6 Abs.2 Bundesurlaubsgesetz
    • Arbeitsbescheinigung
      §312 Sozialgesetzbuch III
    • Nebenverdienstbescheinigung
      §313 Sozialgesetzbuch III (SGB)
    • Ausbildungsbescheinigung
      §93 Abgabenordnung, §68 Einkommensteuergesetz
    • Kinderzuschlag/Familienkasse
      §6a Bundeskindergeldgesetz
    • Insolvenzgeld
      §§183 ff. Sozialgesetzbuch III
    • Krankengeld, Verletztengeld und Übergangsgeld
      §284 Abs.1 S.1 Nr.4 Sozialgesetzbuch V, §98 Sozialgesetzbuch X
    • Kinder-Krankengeld
      §45 Sozialgesetzbuch V
    • Mutterschaftsgeld
      §§200-200c Reichsversicherungsordnung, §284 Sozialgesetzbuch V,
      §17 Abs.11 Nr.3 Sozialgesetzbuch IV, §98 Sozialgesetzbuch X
    • Elterngeldbescheinigung
      § 9 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
    • Erziehungsgeld
      §12 Abs.2 Bundeserziehungsgeldgesetz
    • Wohngeld
      §25 Abs.2 Wohngeldgesetz
    • Sozialhilfe
      §116 Bundessozialhilfegesetz
    • Unterhaltsvorschuss
      §6 Abs.1 Unterhaltsvorschussgesetz, §1605 Bürgerliches Gesetzbuch
    • Schwerbehinderten-Abgabe (in Verbindung mit Rehadat-Elan)
      §80 Abs.2 Sozialgesetzbuch IX
    • Verdiensterhebungen
      §12 Gesetz über die Lohnstatistik, §15 Bundesstatistikgesetz
    • AG-Bescheinigungen ALG II
      2. Sozialgesetzbuch (SGB)
    • Arbeitsbescheinigung nach § 57 SGB II
    Die Bescheinigungen entsprechen den Druckvorgaben der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. Eschborn. Sie sind z.T. (sofern erforderlich) amtlich zugelassen und werden von den o.g. Einrichtungen grds. akzeptiert und entgegengenommen.

    Bei der Neuanlage einer Bescheinigung werden die erforderlichen Stammdaten, sofern vorhanden, und die Abrechnungsdaten automatisch eingesteuert.

    nach oben

    Altersteilzeit + Arbeitszeit-Flexibilisierung


    Das Zusatzmodul "Altersteilzeit / AZ-Flexi" wickelt die Grundsätze des Altersteilzeitgesetzes (AtG) vollautomatisch sowohl nach dem bis zum 30.06.04 als auch nach dem seit 1.07.04 gültigen Recht ab. Folgende altersteilzeit-spezifischen Beträge werden - auch bei Abwicklung der Altersteilzeit im Blockmodell - vollautomatisch ermittelt:
    • Aufstockungsbetrag
    • evtl. zusätzlicher Aufstockungsbetrag (nur nach dem bis zum 30.06.04 gültigen Recht)
    • Mindest-Nettoentgelt (nur nach dem bis zum 30.06.04 gültigen Recht)
    • RV-Unterschiedsbetrag (Recht bis 30.06.04) / Zusätzliche beitragspflichtige Einnahme (Recht bis 1.07.04)
    Die gesetzlichen Eck-Prozentsätze dieser Beträge können individuellen Regelungen angepasst werden. Alle sv-rechtlichen Besonderheiten bzgl. laufender und einmaliger Bezüge werden beachtet. Evtl. weiter gewährte Bezüge, die wegen Altersteilzeit nicht gekürzt ausbezahlt werden, werden bei der Ermittlung der o.g. Beträge korrekt berücksichtigt. Das Modul ermöglicht zudem folgende Auswertungen:
    • Antrag "Vorabentscheidung" nach §12 Abs.1 AtG
    • Antrag "Zuständigkeit" nach §12 Abs.1 AtG
    • Antrag auf "Erstattung von Leistungen" nach §4 AtG
    • Abrechnungsliste zum Antrag auf Erstattung von Leistungen nach §4 AtG
    • Antrag bei "Wiederbesetzung mit einem arbeitslos gemeldeten AN" nach §4 ATG
    • Antrag bei "Wiederbesetzung mit einem Ausgebildeten" nach §4 ATG
    • Antrag bei "Beschäftigung eines Auszubildenden" nach §4 ATG
    • Antrag auf Gewährung der AtG-Leistungen im Krankheitsfall nach §10 Abs.2 AtG inkl. Abtretungserklärung
    Das Zusatzmodul "Altersteilzeit / AZ-Flexi" entspricht dem Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen. Mit diesem Gesetz wurden erstmalig gesetzliche Regelungen für den Versicherungsschutz flexibler Arbeitszeiten in der Sozialversicherung geschaffen. Der Modul deckt folgende Bereiche ab:
    • diverse Formen der Wertguthaben-Kontenführung: Zeitkonto, Geldkonto, Kombi-Konten
    • Summenfelder- oder Options-Modell
    • SV-Luft oder beitragspflichtiges Wertguthaben
    • Störfall (besonderes Beitrags- und Melderecht)
    • Freistellungsphase
    • Wertguthaben für Altersversorgung
    • Wertguthaben von Dritten
    • sv-freies Wertguthaben
    nach oben

    Leistungsstatistik


    Mit diesem Programm kann ein Dienstleister Tätigkeiten, die zu einer Lohnabrechnung notwendig sind, zentral verwalten und ausgeben. Dies können einerseits die Leistungen für seinen Mandanten wie auch die internen Aufwände der Mitarbeiter sein.
    Folgende Funktionen sind verfügbar:
    • automatisch ermittelte Tätigkeiten einsteuern
    • automatisch ermittelte Tätigkeiten bearbeiten und/oder löschen
    • individuelle Tätigkeiten erfassen, ändern, löschen
    • Import/Export von Tätigkeiten
    Bestimmte zur Lohnabrechnung notwendige Tätigkeiten können bereits automatisch vom Programm ermittelt werden. Die Verwaltung erfolgt über das Programm "Bewertungskatalog". Dort können die Bezeichnung und die Bewertung einer Tätigkeit angepasst und evtl. gesonderte Einsteuerungsoptionen hinterlegt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, ausgewählte Tätigkeiten, die nicht bewertet werden sollen, entsprechend zu kennzeichnen. Automatisch ermittelt werden:
    • Firmen-Neueinrichtungen
    • Arbeitnehmer-Ein-/Austritte
    • Abrechnungen (Grundpreis)
    • Aufschlag je ZVK-Abrechnungen, Kug/S-Kug
    • Vormonatskorrekturen
    • Pfändungen
    • je SV-An-, Ab-, Jahresmeldungen
    • AAG-Anträge
    Sollen zusätzlich zu diesen aufgeführten Tätigkeiten Positionen bewertet werden, können diese ebenfalls über das Programm "Bewertungskatalog" in einem individuellen Katalog angelegt und verwaltet werden. Bei diesen individuellen Katalog-Positionen ist es möglich, noch zusätzlich eine Standardanzahl zu hinterlegen, damit bestimmte Tätigkeiten automatisch mit dieser Anzahl eingesteuert werden.
    nach oben

    Kurzarbeitergeld


    Das Zusatzmodul Kurzarbeitergeld ermöglicht Ihnen die automatische Ab- rechnung und Abwicklung von Kurzarbeit (inklusive Konjunkturpaket II). Dieses Modul ersetzt die umständliche Arbeit mit der Kug-Leistungstabelle und das aufwendige Ausfüllen der Kug-Abrechnungslisten für die Agentur für Arbeit bzw. die Krankenkassen.
    Folgende Bereiche können Sie abrechnen:
    • Kug für normale Ausfallstunden (+ Kug für Ausfallstunden krank - Arbeitsagentur)
    • Kug für Ausfallstunden krank - Krankenkasse Krankengeld in Höhe des Kug von der Krankenkasse für Ausfallstunden, während derer der Arbeitnehmer krank ist, sofern die Arbeitsunfähigkeit vor dem Kug-Zeitraum eingetreten ist.
    • allg. Bruttozuschüsse des Arbeitgebers zum Kug (inkl. Sonderregelung Tarifvertrag IG-Metall)
    Die rechtlichen Besonderheiten bei der SV-Beitragsberechnung (pflichtversicherter, sowie freiwillig und privat kranken- und pflegeversicherter Arbeitnehmer) werden automatisch beachtet.

    Die Abrechnungslisten für ...
    • die Agentur für Arbeit incl. Kug für normale Ausfallstunden und Kug für Ausfallstunden krank - Arbeitsagentur, sowie
    • die Krankenkasse incl. Kug für Ausfallstunden krank - Krankenkasse
    ... werden - inhaltlich dem amtlichen Vordruck entsprechend - auf Blankopapier gedruckt und in dieser Form von den Arbeitsämtern anerkannt und entgegengenommen.

    nach oben

    Behindertenlohn


    Das Zusatzmodul Behindertenlohn ermöglicht Ihnen die Abrechnung ...
    • Behinderter (A), die in nach dem SGB IX anerkannten Werkstätten für Behinderte oder in nach dem BliwaG anerkannten Blindenwerkstätten oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind, und
    • Behinderter (B), die in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen in gewisser Regelmäßigkeit eine Leistung erbringen, die 1/5 der Leistung eines voll erwerbsfähigen Beschäftigten in gleichartiger Beschäftigung entspricht; hierzu zählen auch Dienstleistungen für den Träger der Einrichtung
    ... unter Berücksichtigung der Besonderheiten bei der Beitragsberechnung, -verteilung und -erstattung zu den verschiedenen Sozialversicherungszweigen. Beitragspflichtig ist in der Kranken- und Pflegeversicherung das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt, mindestens jedoch ein Betrag in Höhe von 20% der monatlichen Bezugsgröße.

    Die Beiträge trägt der Träger der Einrichtung alleine, wenn das tatsächliche Arbeitsentgelt den Mindestbetrag nicht übersteigt.

    Die Beiträge für Behinderte (A) welche die Träger der Einrichtung tragen, werden diesen von den für die Behinderten zuständigen Leistungsträgern (= Kostenträger) erstattet.

    Beitragspflichtig in der Rentenversicherung ist das Arbeitsentgelt, mindestens 80% der Bezugsgröße.

    Die Beiträge aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt trägt der Träger der Einrichtung alleine, wenn das tatsächliche Arbeitsentgelt den KV-/PV-Mindestbetrag (s.o.) nicht übersteigt. Der Behinderte und der Träger der Einrichtung tragen die Beiträge je zur Hälfte, wenn das tatsächliche Arbeitsentgelt den KV-/PV-Mindestbetrag (s.o.) übersteigt. Die Beiträge aus dem Differenzbetrag zwischen dem RV-Mindestbetrag und dem tatsächlichen Arbeitsentgelt (Fiktiv-Entgelt), sofern dieses den KV-/PV-Mindestbetrag übersteigt, trägt der Träger der Einrichtung alleine.

    Die Beiträge aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt für Behinderte (A), welche die Träger der Einrichtung tragen, werden diesen von den für die Behinderten zuständigen Leistungsträgern (= Kostenträgern) erstattet; die Beiträge aus dem o.g. Fiktiv-Entgelt, welche die Träger der Einrichtung alleine tragen, werden diesen vom Bund erstattet.

    In der Arbeitslosenversicherung gelten die beitragsrechtlichen Vorschriften der Kranken- und Pflegeversicherung, sofern Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung besteht.

    Die Beitragsberechnungs- und Beitragsverteilungs-Besonderheiten aus/bei Einmalbezügen werden ebenfalls korrekt behandelt.

    Die monatlichen Erstattungslisten für die Kostenträger und den Bund werden ausgedruckt. Es existiert eine Schnittstelle zur socio-software.


    nach oben


    Externe Erfassung


    Das Sondermodul Schnellerfassung ist ein vom Haupt-Programm unabhängiges, externes Berichtsdaten-Erfassungsprogramm, das vom Anwender ...

    • in beliebig vielen Filialen (mittlere bis größere Firmen) oder
    • bei beliebig vielen Mandanten (steuerberatende Berufe)

    ... eingesetzt werden kann.

    Es eignet sich jedoch auch für den hausinternen Einsatz, wenn die bedienenden/erfassenden Mitarbeiter/innen keine Einsicht in die übrigen Stamm- und Abrechnungsdaten haben sollen.

    Vorteile
    • Berichtsdaten können schnell und unkompliziert, zeitlich unabhängig vom tatsächlichen Abrechnungsmonat der Firma (z.B. auch im Voraus) erfasst werden.
    • Die Erfassung der Berichtsdaten/Lohnarten und der Personaldaten erfolgt vor Ort (bessere Kontrollmöglichkeit). Die Daten werden dann zum gegebenen Zeitpunkt in das Haupt-Programm transferiert.
    • Berichtsdaten lassen sich tageweise oder kumuliert und für Vormonate erfassen.
    • Innerhalb der Schnellerfassung müssen lediglich die variablen Faktoren (z.B. nur die Stunden der Lohnart Stundenlohn) erfasst werden; die fixen Faktoren (hier: Stundenlohn) werden beim Datentransfer in das Haupt-Programm automatisch versorgt (z.B. der Stundenlohn vom Lohnfaktor 1 des Personalstamms), entsprechend der Lohnarten-Steuerungen.
    • Es ist nur ein Bruchteil der Speicherkapazität des Haupt-Programms erforderlich.
    • Die erfassten Daten werden auf Diskette oder in ein Festplatten-/Netzwerk-Verzeichnis ausgegeben und per Post oder eMail an die Haupt-Firma weitergeleitet.
    Die Schnellerfassung der Berichtsdaten/Lohnarten kann unter Prüfung der Firmennummer(n), der Personalnummern, der Lohnarten und der Kostenstellen/Kostenträger erfolgen. Hierzu müssen Sie die entsprechenden Dateien aus dem Haupt-Programm exportieren. Für die externe Schnell-Erfassung von Personaldaten muss ein Export der Stammdaten aus dem Haupt-Programm erfolgen.


    nach oben


    SBS-Service-Tools


    Der Aufruf von System-Programmen ist grundsätzlich nur in besonderen Situationen erforderlich.

    Folgende System-Programme stehen zur Verfügung:

    • Arbeitnehmer-Lizenz

    • Banken prüfen

    • Krankenkassen-Besonderheiten
      - Krankenkassen prüfen
      - Krankenkassen verschieben


    • Lohnarten prüfen

    • Personalnummern
      - Personalnummern auslagern
      - Personalnummern verschieben
      - Personalnummern löschen


    • Berichtsdaten-Besonderheiten
      - Monatsrücksetzung
      - Monats-Berichtsdaten löschen


    • Korrektur gesetzlicher Abzüge

    • Datei-Konsolidierung


    • Datei/Tabellen-Erweiterung


    • Prüfungen/Umstellungen

    • Datensicherung / -rücksicherung


    net -Programme aktualisieren Stammdaten der Krankenkassen, Finanzämter, Gemeindeschlüsseln und Banken. Grundlage sind Dateien, die mittels DownloadCenter bereitgestellt wurden.


    nach oben

    Lohnportal

    (MS® Oficce 2000, MS® SQL Server (ab 7.0), Oracle (ab 8i))

    Das Zusatzmodul Lohnportal ermöglicht Ihnen den Import oder Export von Daten, die Ihre Lohn-und Gehaltsabrechnung betreffen.

    Folgende Schnittstellen stehen Ihnen zur Verfügung:

    • Lohnportal

      Export bzw. Import von Daten in frei konfigurierbaren Strukturen zur Weiterverarbeitung in anderen Software-Systemen bzw. im SBS Lohn plus®


    • Datenbank-Export

      Export von Daten für verschiedene Datenbanken


    • GDPdU-Ausgabe (ohne Zusatzmodul Lohn-Portal)

      Ausgabe steuerrelevanter Daten gemäß der Abgabenordnung


    • ASCII-Schnittstellen

      Import und Export von Daten im ASCII-Zeichensatzformat


    • Fremdsoftware

      Import diverser Stammdaten aus fremder Lohn-Software (z.Zt. DATEV, COMET und SOFT-RESEARCH)


    Eine Schnittstellen-Beschreibungen finden Sie unter Hilfe im Programm

    nach oben


    Personalmanagement


    Personal-Informationen

    Der Personalstamm bietet Ihnen folgende Funktionen, arbeitnehmerindividuelle Informationen, die nichts direkt mit dem SBS Lohn plus® zu tun haben, zu verwalten:

    1. Arbeitnehmer-Dokumente
    2. Foto / Informationen
    3. Individuelle Felder

    Personalkosten

    Die Personalkosten-Hochrechnung ermöglicht die Ermittlung der voraussichtlichen Arbeitgeber-Kosten für ein oder mehrere Jahre. Die Hochrechnung basiert auf einem Ausgangsmonat und Ihren individuellen Vorgaben zur Personal-, Gehalts- und Kostenentwicklung in den PK-Basisdaten.

    Die PK-Hochrechnung ermittelt die zu erwartenden Arbeitgeber-Kosten für die betriebliche Planung. Die Berechnung der gesetzlichen Abzüge erfolgt nach dem Schema der Lohn-Auskunft (Menü Berechnungen).

    Arbeitnehmerindividuelle Steuerungen in der Sozialversicherung und besondere Berechnungskonstellationen werden nicht beachtet.

    Bewerbermanagement

    Das Bewerbermanagement ermöglicht - unabhängig von der eigentlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung - die Verwaltung offener Stellen und Bewerber. Bei Bedarf können Sie die Firmen in verschiedene Abteilungen splitten und diese in der Stellenverwaltung zuordnen. Offene Stellen speichern Sie in der Stellenverwaltung und hinterlegen alle wichtigen Informationen zur Stelle. Aufgrund der gespeicherten Bewerber-Daten ist in der Stellenverwaltung automatisch die Bewerber-Resonanz ersichtlich und informiert über evtl. Absagen und Einstellungen. In der Bewerberverwaltung speichern Sie die Bewerber zur jeweiligen Stelle. Neben den persönlichen Daten des Bewerbers können Sie den Verlauf dokumentieren, sowie ein Foto und Dokumente verwalten. Als Auswertungen stehen Ihnen das Bewerber-Stammblatt, sowie eine Bewerber-Übersicht zur Verfügung.

    Als Erweiterung im Personalmanagment bieten wir Ihnen SBS iPersonal an !

    nach oben

    Baulohn


    Die konsequente Ergänzung des SBS Lohn plus® ist die Erweiterung durch den Modul Baulohn.

    Neben den Vorzügen des SBS Lohnes kommen hier noch weitere hinzu:

    Standard:
    • Voll- oder Teilautomatik Urlaub im Bauhauptgewerbe und bei den Malern
    • Abrechnung Gerüstbau, Dachdecker und Garten-,Landschafts- und Sportplatzbau, Steinmetze
    • Verwaltung aller Sozialkassen (Zusatzversorgung); je Firma bis zu 3 verschiedene
    • Führen von Arbeitszeitkonten ( Ausgleichs- oder Zeitkonten)
    • Tarifliche Urlaubsberechnung, MWG, ZWG, Überbrückungsgeld, S-KUG, 13. MEK und VWL-AG-Anteil möglich (größtenteils automatisierbar)
    • fertige Listen für die Abrechnung bei der Agentur für Arbeit, der KK und der ZVK
    • Verrechnung bei Spitzenausgleich
    • Arbeitnehmerbezogenes Meldeverfahren mit ZVK - Dateiaustausch /(SOKA-BAU) (Berlin, Wiesbaden) und gemeinnützige Urlaubskasse der Maler
    • ca. 200 vordefinierte Lohnarten (spezialisiert in den verschiedenen Branchen)
    zu den anderen Modulen


     


     

     
    HOME ·  IT - Shop     © 2008  · lfd. Lohnabrechnung    Impressum   · Goldstein Softwaresysteme  · 10409 Berlin  ·  Ostseestraße 107  ·  E-Mail:   .