Informationen zu Lohn-, Umsatzsteuer- und Sozialversicherungsrecht
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nicht übernommen werden. Einzelheiten erfragen Sie bitte über das Internet und/ oder bei Ihrem Steuerberater.
Steuerliche Änderungen ab 2001
Fahrtenbuch nicht für alle Fahrzeuge zu führen
Ablauf von Aufbewahrungsfristen bei der Buchführung
Jubiläumszuwendungen sozialversicherungsrechtlich beurteilt
16-Jährige als Kinder (Arbeitsrecht)
Lohnsteuerrichtlinien 2001
Gesetzesänderungen
Verlängerung der Abschreibungszeiten
Vorsteuerabzug für Reisekosten weiterhin zulässig
Weiterer Streit um Vorsteuerabzug
Keine Vorsteuer mehr aus Rechnungen ohne Nettopreis
Neue Reisekostenpauschalen fürs Ausland
Weiterführende Literatur
Steuerliche
Änderungen ab 2001
Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer für das Jahr 2001 14.093 DM
(bei Einzelveranlagten), Eingangssteuersatz 19,9 v.H. für Einkommens(teile)
von 14.094 DM bis 18.089 DM; Spitzensteuersatz 48,5 v.H. ab 107.568
DM zu versteuerndes Einkommen. Der Höchstsatz für den Abzug von Unterhalt,
der an unterhaltsberechtigte Angehörige gezahlt wird, steigt ebenfalls
von 13.500 DM auf 14.040 DM. Die Gewerbesteuer wird Einzelunternehmern
oder Personengesellschaftern pauschal auf die Einkommenssteuer angerechnet
statt der bisherigen Tarifermäßigung für gewerbliche Einkünfte (ab 2001,
wenn das Wirtschaftsjahr das Kalenderjahr ist). Die Körperschaftssteuer
(für GmbH, AG u.a.) beträgt für Gewinne ab 2001 oder ab Wirtschaftsjahr
2001/2002 einheitlich 25 v.H., gleichgültig ob sie einbehalten oder
ausgeschüttet werden.
Finanzbuchhaltung,Lohnbuchhaltung,
Fahrtenbuch
nicht für alle Fahrzeuge zu führen
Fährt ein Unternehmer ein betriebliches Fahrzeug auch privat, kann er
den Wert der Privatfahrten pauschal nach 1 v.H.-Methode ermitteln oder
durch Einzelnachweis der Kosten und Fahrtenbuch. Nutzt er mehrere Betriebsfahrzeuge
privat, kann er bei jedem zwischen Fahrtenbuch und 1 v.H.-Methode wählen.
Ob es sinnvoll ist, für einzelne Fahrzeuge die Fahrtenbuchmethode, für
andere die 1 v.H.-Methode anzuwenden, müsste im Einzelfall geprüft werden.
Ablauf
von Aufbewahrungsfristen bei der Buchführung
Nach Ablauf des Jahres 2000 können Sie normalerweise folgende Unterlagen
vernichten: - Alle bis einschließlich 1990 geführten Bücher (letzte
Eintragung vor dem 1.1.1991), Bilanzen und Inventare, Jahresabschlüsse,
Lageberichte, Rechnungen mit Buchfunktion, soweit sie vor dem 1.1.1991
erstellt oder entstanden sind. Die 10-jährige Frist gilt auch für
Buchungsbelege, deren frühere 6-jährige Aufbewahrungsfrist am 23.12.1998
noch nicht abgelaufen war. Weiterhin aufzubewahren sind in der Regel
nach dem 31.12.1991 entstandene Buchungsbelege. - Lohnkonto-Belege,
die nicht Teil der Buchführung sind, für Lohnzahlungen vor dem 1.1.1995.
-Alle bis einschließlich 1994 angefallenen anderen Geschäftspapiere,
wie vor dem 1.1.1995 erhaltene oder abgegangene Geschäftsbriefe, Ein-
und Ausgangsrechnungen (nicht aus Offene-Posten-Buchführung) und sonstige
Unterlagen, die vor dem 1.1.1995 entstanden sind. Wichtig: Wenn die
gewöhnlich 4-jährige Festsetzungsfrist für Steuern des betreffenden
Jahres noch nicht abgelaufen ist, besteht die Aufbewahrungspflicht fort.
Der Ablauf der Frist beginnt in der Regel mit Ende des Jahres, in dem
die Steuererklärung abgegeben wurde. Noch anhängige Klagen, Einsprüche
oder eine noch laufende Betriebsprüfung können den Fristablauf verzögert
haben.
Jubiläumszuwendungen
sozialversicherungsrechtlich beurteilt - Jubiläumszuwendungen sind grundsätzlich
sozialversicherungspflichtig, nachdem die bisherige Steuerbefreiung
seit 1999 weggefallen ist. Bei der Frage, ob die 630,- DM-Grenze für
geringfügig Beschäftigte überschritten ist, zählen Jubiläumszuwendungen
allerdings nicht, da ihre Zahlung nicht mindestens einmal im Jahr zu
erwarten ist. Das Jubiläumsgeld erhöht jedoch gegebenenfalls den Pauschalbetrag
an die Kranken- und Rentenversicherung.
16-Jährige
als Kinder (Arbeitsrecht)
Die Beschäftigung von Kindern ist in der Regel verboten. Als Kind gilt,
wer noch nicht 15 Jahre alt ist, ebenso ein Jugendlicher unter 18 Jahren,
wenn er noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt. Da in einigen Bundesländern
die allgemeine Schulpflicht 10 Jahre beträgt, können in manchen Fällen
16-Jährige noch als Kinder gelten, deren Beschäftigung unzulässig ist.
Lohnsteuerrichtlinien 2001 -
Zahlungen nach dem Altersteilzeitgesetz: Die Aufstockungsbeträge sind
nur insoweit steuerfrei, als sie zusammen mit dem Nettolohn nicht höher
sind als der Nettoarbeitslohn, den der Arbeitnehmer ohne Altersteilzeit
erhalten hätte. - Reisekosten: Ein Wechsel zwischen pauschaler Erstattung
durch der Arbeitgeber oder nach Einzelnachweis für Übernachtung während
einer mehrtägigen Reise oder Fahrtätigkeit ist nicht mehr ausgeschlossen.
- Eine unter bestimmten Voraussetzungen steuerfreie Jubilarfeier bei
einem 40, 50, oder 60-jährigen Arbeitnehmerjubiläum wird auch anerkannt,
wenn sie bis 5 Jahre vor dem Jubiläum stattfindet.
Gesetzesänderungen
-
Entfernungspauschale: Entfernung bis 10 km des Arbeitsplatzes/Betriebes
von der Wohnung können Arbeitnehmer und Unternehmer ab 1.1.2001 je Entfernungs-Km
0,70 DM absetzen, unabhängig von dem benutzten Verkehrsmittel. Für jeden
weiteren vollen km sind 0,80 DM absetzbar.
Verlängerung
der Abschreibungszeiten
Abschreibungszeiten für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2000 angeschafft
oder hergestellt werden (alte Zeiten in Klammern),z.B.: Pkw und Kombiwagen:
6 Jahre (5 Jahre) Lkw, Sattelschlepper, Kipper: 9 Jahre (7 Jahre) Faxgeräte:
6 Jahre (5 Jahre) Personalcomputer: 3 Jahre (4 Jahre) Drucker, Scanner
u. ä.: 3 Jahre (4 Jahre) Laden- u. Gaststätteneinbauten: 10 Jahre (7
Jahre).
Vorsteuerabzug
für Reisekosten weiterhin zulässig
Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
aus Rechnungen von Hotels, Gaststätten oder Geschäftsreisen ist, dass
der Unternehmer zivilrechtlich Vertragspartner des Hotels und die Rechnung
auf ihn ausgestellt ist.
Weiterer
Streit um Vorsteuerabzug
Fachleute sind der Auffassung, dass aufgrund des Urteils wohl auch die
folgenden Einschränkungen des Vorsteuerabzuges seit 1.4.1999 in Deutschland
unwirksam sind: - Ausschluss des Vorsteuerabzugs für Reisekosten, s.o.
- Ausschluss des Vorsteuerabzugs für Wohnungswechsel aus unternehmerischen
Gründen, - Beschränkung des Vorsteuerabzugs für auch privat genutzte
Betriebs-Pkw auf 50 v.H. Soweit die Neuregelung für den Unternehmer
ungünstig ist, bietet es sich an, den Vorsteuerabzug voll geltend zu
machen, worauf das Finanzamt aber hingewiesen werden sollte. Voraussetzung
des Vorsteuerabzuges sind Rechnungen, die auf den Unternehmer ausgestellt
sind, der auch jeweils Vertragspartner sein muß. Ablehnende Entscheidungen
des Finanzamtes sind anzufechten.
Keine
Vorsteuer mehr aus Rechnungen ohne Nettopreis
Der Vorsteuerabzug aus einer Rechnung setzt unter anderem voraus, dass
die Rechnung das Entgelt (Nettobetrag = Preis ohne MwSt.) sowie die
darauf entfallende Umsatzsteuer enthält. Es genügt nicht, dass sich
das Entgelt (Nettobetrag) aus den übrigen Angaben errechnen läßt. Falsch
ist daher . folgende Rechnung: richtig wäre folgende Rechnung: Reinigungsarbeiten
700 DM Reinigungsarbeiten 603,45 DM Materialkosten 50 DM Materialkosten
43,10 DM Fahrkosten 100 DM Fahrkosten 86,21 DM Gesamtbetrag 850 DM Gesamtbetrag
732,76 DM Der Rechnungsbetrag enthält die gesetzlich zuzüglich MwSt.
16 vH 117,24 DM Mehrwertsteuer von 16 v.H. in Höhe von Gesamtbetrag
850,00 DM 117,24 DM.
Neue
Reisekostenpauschalen fürs Ausland
Die Finanzverwaltung hat eine neue Tabelle der Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen
für die jeweiligen Länder veröffentlicht. Die neuen Pauschalen gelten
für Dienst- und Geschäftsreisen sowie für doppelte Haushaltsführung
im Ausland ab 1.1.2001.
Weiterführende Literatur
http://www.lexetius.com,
http://www.ovs.de
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